Zahnimplantate: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Zahnimplantate sind eine hervorragende Möglichkeit, Zähne dauerhaft zu ersetzen. Neben der natürlichen Optik überzeugen Implantate mit exzellenter Funktionalität. Doch wie hoch sind die Kosten und welchen Anteil übernimmt die Krankenkasse?
Grundsätzlich ist eine Kostenübernahme von Implantaten im Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen nicht vorgesehen. Als gesetzlich versicherter Patient erhalten Sie einen Festzuschuss, der nicht annähernd die Kosten für die Versorgung mit Implantaten deckt.
Die sogenannte Härtefallregelung sieht jedoch vor, dass der Festzuschuss verdoppelt wird, wenn das Einkommen des Patienten bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Außerdem gibt es definierte Ausnahmefälle, bei denen die Versorgung mit Implantaten von den gesetzlichen Krankenkassen sogar vollständig bezahlt wird.
Sind Sie unsicher, ob Sie von einem höheren Zuschuss oder einer vollständigen Kostenübernahme der Krankenkasse profitieren können?
Kostenerstattung in Ausnahmefällen
Die gesetzliche Krankenkasse wird eine vollständige Kostenübernahme bewilligen, wenn eine Implantatversorgung als Folge spezieller schwerer Erkrankungen erforderlich ist. Derartige Ausnahmeindikationen sind schwerwiegende Erkrankungen des Kiefers durch Unfälle, Tumore oder ein genetisch bedingtes Fehlen von Zähnen.
Auch bestimmte Allergien, die eine anderweitige Versorgung mit Zahnersatz verhindern, zählen zu den Ausnahmeindikationen. Die Behandlung mit Implantaten ist in diesen Fällen notwendig, um die zugrundeliegende Erkrankung zu heilen und muss deshalb von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
Beispiele möglicher Zuschüsse für Zahnimplantate:
- Einzelnes Implantat (319 bis 415 Euro)
- Ersetzen von vier Zähnen (315 bis 415 Euro)
- Versorgung des Unterkiefers (317 bis 485 Euro)
- Versorgung des Oberkiefers (296 bis 483 Euro)
- Stegversorgung (Kompletterneuerung des herausnehmbaren Zahnersatzes (maximal 560 Euro)
Härtefallregelung
Wenn das Einkommen des Patienten zu gering ist, um die notwendige Behandlung selbst zu finanzieren, greift die Härtefallregelung, weil die Bezahlung eine unzumutbare Belastung bedeuten würde. Die gesetzliche Krankenversicherung verdoppelt den Festzuschuss, der für die Regelversorgung der Zahnlücke bezahlt wird.
Vorher erfolgt eine Überprüfung der finanziellen Situation des Patienten. Alleinstehende dürfen monatlich nicht mehr als 1.316 Euro brutto verdienen. Bei einem weiteren Angehörigen erhöht sich der Betrag auf 1.809,50 Euro und für jeden weiteren Angehörigen können 329 Euro hinzuaddiert werden.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung des Festzuschusses?
Welche Kosten übernehmen private Zahnzusatzversicherungen?
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen bei einer Versorgung mit Implantaten. Wie hoch der Zuschuss der privaten Zahnzusatzversicherung ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Sie können Premium Versicherungen abschließen, die eine 100-prozentige Kostenübernahme gewährleisten, sodass sich die Versorgung mit Implantaten problemlos finanzieren lässt. Es stehen jedoch auch günstigere Tarife zur Verfügung, die beispielsweise einen Selbstbehalt vorsehen. Mit diesen Versicherungen begrenzen Sie Ihr finanzielles Risiko ebenfalls erheblich.
Sind Sie daran interessiert, mehr über die Vorteile moderner Zahnimplantate zu erfahren und sich über die verschiedenen Behandlungsmethoden zu informieren? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch in unserer Zahnarztpraxis.