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Härtefall für den Zahnersatz beantragen Termin online buchen

Härtefall für den Zahnersatz beantragen

Personen mit niedrigem Einkommen können bei der Finanzierung von Zahnersatz die Härtefallregelung nutzen. Informieren Sie sich hier darüber, welche Einkommensgrenzen gelten und welche Bedingungen sonst erfüllt sein müssen, damit die Krankenkasse die Kosten vollständig übernimmt.

Wenn Zahnersatz benötigt wird, stellt sich immer die Frage nach der Finanzierung. Üblicherweise erhalten gesetzlich versicherte Patienten einen sogenannten Festzuschuss von ihrer Krankenkasse. Dieser Festzuschuss deckt jedoch lediglich 60 Prozent der Regelversorgung ab. Wenn Sie jedoch von der Härtefallregelung profitieren können, erstattet die Krankenkasse den doppelten Betrag und übernimmt somit bestenfalls die gesamten Kosten der Zahnbehandlung.

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Falle ich unter die Härtefallregelung?

Auch Patienten mit einem geringen Einkommen sollen eine notwendige Zahnbehandlung inklusive Zahnersatz erhalten. Deshalb wurde die Härtefallregelung eingerichtet, bei der die Krankenkasse notwendige Leistungen zu 100 Prozent bezahlt und der Eigenanteil für den Patienten entfällt.

Es würde eine unzumutbare Härte bedeuten, wenn diese Patienten den Eigenanteil selbst finanzieren oder deswegen mit fehlenden Zähnen leben müssten. Vereinbaren Sie deshalb bei Zahnproblemen unbesorgt einen Termin! Wir werden Sie umfassend über Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse beraten.

Welche Voraussetzungen müssen für die Härtefallregelung erfüllt sein?

  • Einkommensgrenze wird nicht überschritten
  • Patient ist sozialhilfeberechtigt
  • Patient erhält Bafög
  • Patient bezieht Hartz-IV
  • Patient erhält Grundsicherung im Alter
  • Patient erhält Grundsicherung wegen Erwerbsminderung
  • Heimunterbringung des Patienten wird von Sozialhilfeträgern bezahlt

Bei den Einkommensgrenzen gelten derzeit folgende Werte: Alleinstehende dürfen maximal 1.164 Euro brutto verdienen oder aus anderen Einkünften (z. B. Krankengeld, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) beziehen. Lebt ein Angehöriger im gleichen Haushalt steigt die Einkommensgrenze auf 1.597,75 Euro und für jeden weiteren Angehörigen jeweils um 290,50 Euro. Liegt das Einkommen nur knapp über diesen Grenzen, können Sie die Härtefallregelung anteilig nutzen.

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Wie beantrage ich die Härtefallregelung?

Sie müssen den Heil- und Kostenplan, den der Zahnarzt erstellt hat, bei der Krankenkasse einreichen und einen Antrag auf eine zusätzliche Übernahme der Kosten ausfüllen. Diesen Antrag können Sie bei der Krankenkasse anfordern, in einer der Geschäftsstellen abholen oder sich direkt bei Ihrem Zahnarzt besorgen. Ihr Zahnarzt darf erst dann mit der Behandlung beginnen, wenn die Krankenkasse den Antrag genehmigt hat. Dem Antrag müssen Einkommensnachweise beigefügt werden.

Wenn Sie sich allerdings für einen hochwertigeren Zahnersatz entscheiden, als die Regelversorgung vorsieht und beispielsweise Implantate einsetzen lassen möchten, greift die Härtefallregelung nicht. Dann übernimmt die Krankenkasse ausschließlich den Festzuschuss von 60 Prozent der Regelversorgung.

Wenden Sie sich an unser freundliches Praxisteam, um sich persönlich über die Härtefallregelung zu informieren.

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